Was ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz?
Mit dem neuen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) möchte der Gesetzgeber das Pflegepersonal entlasten und gegen die Unterbesetzung in der Pflege vorgehen. Dafür beschließt er mit dem "Sofortprogramm Pflege" die Schaffung von insgesamt 13.000 neuen Pflegestellen in stationären Pflegeeinrichtungen. Außerdem werden auch Pflegebedürftige und pflegende Angehörige von der Reform profitieren und zukünftig leichter stationäre Rehabilitationen und Taxifahrten zum Arzt in Anspruch nehmen können.
Das Wichtigste in Kürze: Was ändert sich durch das PpSG?
- Genehmigungsfreie Krankenfahrten für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 sowie für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und erheblichen Mobilitätseinschränkungen
- Inanspruchnahme von stationären statt ambulanten Rehabilitationsaufenthalten für pflegende Angehörige sowie Betreuung des Pflegebedürftigen in der Rehabilitationseinrichtung des pflegenden Angehörigen mit der Genehmigung der Krankenkasse
- Schaffung von 13.000 zusätzlichen Stellen für Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen
- Einführung eines neuen Bewertungssystems für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste
- Weiterentwicklung und Einführung von Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Abteilungen im Krankenhaus
- Einführung einer krankenhausindividuellen, unabhängigen Personalkostenvergütung
Was heißt das in Bezug auf Kommunikation?
- Nur ein Leitungsnetz für alle Dienste
- Schwesternrufanlage
- Alarmmanagement
- Bewohnerverwaltung
- Effiziente Leistungserfassung
- Überwachter Bewohnernotruf
- Geringe Installations- und Instandhaltungskosten
- Schnellere Betreuung
- Bessere Personalauslastung
- Mehr Mobilität und Erreichbarkeit für das Pflegepersonal
- Spezielle Telefonapparate für Senioren und Menschen mit Behinderung
- Detaillierte Dokumentation aller Notrufeingänge
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